AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webagentur Finity In

1. Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Georg Arndt (FInity In), im Folgenden kurz “Agentur” genannt, und seinen Vertragspartnern, nachfolgend kurz “Kunde” genannt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Agentur.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen finden auch auf zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden Anwendung, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Internet, Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Design, Promotion und Direktwerbung an. Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen sowie den Anhängen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Agenturvertrags
2.1. Neben dem Projektvertrag und seinen Anhängen bildet das vom Kunden der Agentur übergebene Briefing die Grundlage für die Agenturtätigkeit und ist Bestandteil des Vertrags. Wird das Briefing mündlich oder telefonisch übermittelt, erstellt die Agentur innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder telefonischen Übermittlung ein Re-Briefing, das dem Kunden vorgelegt wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen dagegen widerspricht.
2.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Dauer des beauftragten Projekts um die Zeit der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern. Hieraus entsteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur, auch wenn wichtige Termine und/oder Ergebnisse dadurch nicht eingehalten werden können oder ausbleiben.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich festgelegte Dauer und den vereinbarten Umfang erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten der Agentur. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit gesetzlich zulässig, für die vereinbarte Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen über dieses Gebiet hinaus bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Eine von der Agentur erstellte Internetpräsenz darf ohne weitere schriftliche Vereinbarung weltweit online zugänglich gemacht werden. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Vertragsende noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen bei der Agentur.
3.2. Die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen sind durch das Urheberrecht geschützt, auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zu kennzeichnen und den erteilten Auftrag zu Eigenwerbezwecken zu veröffentlichen. Eine solche Kennzeichnung und Verwendung kann durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werks, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in Höhe von mindestens dem 2,5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und/oder die Mehrfachnutzung sind, sofern nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung der Agentur.
3.6. Die Agentur hat einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung.

4. Vergütung
4.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins entsteht nach gesetzlichen Regelungen ein Anspruch auf Verzugszinsen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.
4.2. Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Diese berechnet sich nach dem bisherigen Aufwand, der detailliert in der Forderungsaufstellung der Agentur aufgeführt wird.
4.3. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhergesehener Mehraufwand erfordert eine gegenseitige Absprache und gegebenenfalls eine Nachkalkulation.
5.2. Die Agentur vermittelt auch Leasing-Verträge und Hosting-Verträge mit Dritten (Anbietern). Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Ansprüche gegen die Agentur, da sie nicht Vertragspartner wird. Die Agentur wird jedoch den Kunden nach Kräften unterstützen, etwaige Ansprüche aus dem Leistungsverhältnis zwischen Kunden und Anbieter geltend zu machen.

6. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für ihre Mitarbeiter und von

ihr beauftragte Dritte.

7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen kostenlos zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgfältig behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und ausschließlich zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister zu vergeben, jedoch nach Rücksprache und Einvernehmen mit der Agentur.

8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Wettbewerbsvorschriften, Urheberrechte oder spezielle Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bekannt sind. Bedenken der Agentur hinsichtlich der Zulässigkeit einer Maßnahme werden dem Kunden unverzüglich und schriftlich mitgeteilt. Handelt die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden trotz Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit, stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
8.2. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen frei, die auf Aussagen über Produkte und Leistungen des Kunden basieren und in den Werbemaßnahmen enthalten sind. Die Agentur haftet nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von Ideen, Vorschlägen, Konzepten und Entwürfen im Rahmen des Auftrags. Auf Nachfrage unterstützt die Agentur den Kunden bei der Erlangung etwaiger Schutzrechte.
8.3. Die Haftung der Agentur richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Außerhalb der Vertragsleistung haftet die Agentur nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung für die Gebrauchstüchtigkeit und Eignung der Ware. Ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ist ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4. Soweit nicht anders geregelt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche nach §651 Satz 3 BGB.

9. Gesamthaftung
9.1. Jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sonstigen Pflichtverletzungen oder deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2. Die Einschränkung nach Punkt 9.1 gilt auch für den Fall, dass der Kunde statt Schadensersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Verwertungsgesellschaften
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA zu entrichten. Falls die Agentur diese Gebühren vorgestreckt hat, verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe von Aufträgen im künstlerischen, konzeptionellen und werbenden Bereich an nicht-juristische Personen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten ist. Diese Abgabe darf nicht von der Agenturrechnung abgezogen werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht verantwortlich.

11. Leistungen Dritter
11.1. Freie Mitarbeiter oder Dritte, die von der Agentur beauftragt werden, gelten als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeiter, die von der Agentur eingesetzt wurden, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrags weder direkt noch indirekt mit Projekten zu beauftragen, ohne die Zustimmung der Agentur.
11.2. Die Agentur arbeitet mit Hosting-Dienstleistern zusammen, die eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99% im Jahresmittel gewährleisten. Ausgenommen davon sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur oder des Hosting-Dienstleisters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar ist. Die Agentur weist darauf hin, dass Hosting-Dienstleister in der Regel vereinbaren, den Zugang zu den Dienstleistungen einzuschränken, wenn dies zur Sicherung des Netzwerkbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität oder zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzwerks, der Software oder der gespeicherten Daten erforderlich ist.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung von der Agentur erstellten Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten wird nicht vom Kunden gefordert. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars schuldet der

Kunde die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc., die zu diesem Ergebnis geführt haben.

13. Media-Planung und Media-Durchführung
13.1. Die Agentur übernimmt die Media-Planung bestmöglich auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Die Agentur schuldet jedoch keinen bestimmten werblichen Erfolg durch diese Leistungen.
13.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen behält sich die Agentur vor, einen Teil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Die Agentur haftet nicht für eventuelle Verzögerungen bei der Schaltung aufgrund verspäteter Zahlungen. Dadurch entsteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur.

14. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Agenturverträge sind befristete Verträge, die auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

15. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrags zu einem Streitfall bezüglich des Projekts, ist vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchzuführen. Bei Streitigkeiten bezüglich der Qualität oder der Honorierung können externe Gutachten zur außergerichtlichen Einigung beitragen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

16. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallen, werden von der Agentur und den beteiligten Stellen zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweist die Agentur auf ihre separate Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden für die Durchführung eines Auftrags sind schriftlich festgehalten. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch für einzelne Bestandteile der vertraglichen Vereinbarungen.
17.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
17.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Hannover.
17.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.